Auf Grundlage von § 27a Abs. 3 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO SH) in der jeweils geltenden Fassung, der den Fraktionen das Recht einräumt, ihre inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung zu regeln, gibt sich die Fraktion zur Sicherstellung einer geordneten und transparenten Arbeitsweise sowie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben diese Fraktionsgeschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung wird durch Beschluss der Fraktion vom 04.02.2026 in Kraft gesetzt.
Die Fraktion setzt sich zusammen aus den Kreistagsabgeordneten und den gewählten bürgerlichen Mitgliedern, die alle gleichberechtigt Stimmrecht haben.
a) Mitglieder der Fraktion sind zur pünktlichen Teilnahme an Fraktionssitzungen verpflichtet. Verhinderungen sollen mindestens am Tag zuvor mitgeteilt werden.
b) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Wahlen finden in geheimer Abstimmung statt.
c) Die Fraktionssitzung wird von der Fraktionsführung moderiert.
a) Fraktionsanträge müssen von der Mehrheit der Fraktion getragen werden, in der Regel werden sie in Fraktionssitzungen abgestimmt. Von Einzelanträgen soll die Fraktionsführung vorher und alle anderen in Kopie informiert werden.
b) Fraktionsanträge werden immer von der oder dem Fraktionsvorsitzenden mitunterzeichnet.
a) Die Fraktion wählt ein Mitglied als Verbindung zum Kreisvorstand. Diese Person hat die Pflicht, beide Gremien über wichtige Themen und Entscheidungen zu informieren.
b) Sollte ein Mitglied der Fraktion auch Mitglied des Kreisvorstandes sein, übernimmt dieses Mitglied automatisch diese Funktion.
a) Es werden zu Beginn der neuen Wahlperiode ein Fraktionsvorsitz und eine Stellvertretung gewählt. Nach 2,5 Jahren (Mitte der Wahlperiode) erfolgt eine Neuwahl der Fraktionsführung. Die Wahl erfolgt in der Regel geheim. Vorzeitige Neuwahl ist möglich.
b) Fraktionsvorsitz und Stellvertretung vertreten die Fraktion bei der Verwaltung, nach außen und gegenüber den anderen Parteien im Kreistag. Sie überwachen die Führung der laufenden Geschäfte, informieren die Fraktionsmitglieder über Termine, Beschlüsse und Absichten der Verwaltung und der anderen Fraktionen, bereiten die Tagesordnung der Fraktionssitzungen vor und moderieren bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Fraktion.
c) Eilentscheidungen zwischen zwei Fraktionssitzungen spricht die Fraktionsführung mit den für das jeweilige Thema zuständigen Fraktionsmitgliedern ab.
d) Die Fraktionsführung vertritt die Fraktion als Arbeitgeberin gegenüber den jeweiligen Beschäftigten.
e) Die Fraktionsführung ist für die Koordination der Fraktionsarbeit in den Gremien und den Beteiligungsgesellschaften verantwortlich.
f) Der Fraktionsvorsitz vertritt die Fraktion gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber den Medien. Fraktionsmitglieder müssen bei Medienveröffentlichungen das Einvernehmen mit dem Fraktionsvorsitz herstellen.
g) Die Fraktionsführung verständigt sich untereinander über die Aufteilung der Arbeit.
a) Die Fraktion ernennt für bestimmte politische Bereiche oder Themen Sprecher:innen. Diese vertreten die Fraktion für ihr Fachgebiet nach innen und außen.
b) Anträge und Pressearbeit geschehen in Absprache mit der Fraktionsführung.
c) Die fachpolitischen Sprecher:innen können einen Arbeitskreis installieren, dessen Ergebnisse der Fraktionsarbeit zugute kommen soll.
d) Die fachpolitischen Sprecher:innen werden ohne zeitliche Begrenzung gewählt, sie sind jederzeit abwählbar.
a) Die Fraktion kann ein Mitglied, das schuldhaft und in schwerwiegender Weise gegen die Grundsätze oder Interessen der Fraktion verstoßen hat, mit einer 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Fraktionsmitglieder ausschließen.
b) Die Fraktion kann auch über folgende – mildere – Ordnungsmaßnahme beschließen: Ausspruch der Missbilligung des Verhaltens.
a) Werden Zuschüsse zur Erfüllung der Aufgaben für den notwendigen sachlichen und personellen Aufwand für die Geschäftsführung der Fraktion, für Weiterbildungen und eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit in Anspruch genommen, muss eine Fraktionskasse gebildet werden. Entschädigungen an einzelne Fraktionsmitglieder richten sich nach der Höhe der jeweils gültigen Entschädigungssatzung des Kreises Stormarn.
b) Die Fraktion wählt aus ihrer Mitte eine:n Kassierer:in, der/die die Fraktionskasse verwaltet, oder überträgt diese Aufgabe einer Geschäftsführung.
c) Einzelentscheidungen über größere Ausgaben, wie Veranstaltungen, Veröffentlichungen etc. trifft die Fraktion in der Fraktionssitzung.
d) Mitgliedsbeiträge zu GAR-SH werden aus der Fraktionskasse erbracht.
e) Jedes Fraktionsmitglied kann höchstens ein Zeitungsabonnement über die Fraktionskasse abrechnen. Die Abonnements dienen auch der gegenseitigen Information über, für die politische Arbeit, wichtige Artikel. Dopplungen der Abonnements sind zu vermeiden.
a) Die Geschäftsordnung wird mit einfacher Mehrheit der Fraktionsmitglieder beschlossen. Sie tritt mit dem Beschluss in Kraft und gilt bis zum Ende der Wahlperiode.
b) Eine Änderung der Geschäftsordnung ist nur möglich, wenn dieser Punkt auf der Tagesordnung gestanden hat und die Änderung eine einfache Mehrheit findet. Diese tritt mit Beginn der nächsten Fraktionssitzung in Kraft.
Veröffentlichung u. Redaktion
Harlapp (FGF)
Als Kassier nach § 7 GO wurde Dr. Gerold Rahmann bestimmt.
Als Bindeglied nach § 3 GO wurde Angela Tsagkalidis bestimmt.
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