Die Wandlung der Beruflichen Schulen des Kreises Stormarn (Ahrensburg und Bad Oldesloe) in Regionale Bildungszentren wurde vom Kreistag mit überwältigender Mehrheit beschlossen

Der Schule-, Kultur- und Sportausschuss (SKSA) des Kreises Stormarn hat auf seiner Sitzung am 27. Februar 2024 einstimmig entschieden, dass die beiden Beruflichen Schulen des Kreises in Regionale Bildungszentren (RBZ) umgewandelt werden sollen. Nach dieser klaren Entscheidung des zuständigen Fachausschusses, stand das Thema nun auch auf der Tagesordnung der Frühjahrs-Kreistagssitzung (Freitag, 22. März 2024 16:00 Uhr, Kreistagssitzungssaal, Bad Oldesloe).

Die Schulen werden somit zukünftig in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts (rAöR) errichtet. Damit verbunden erhalten die Schulen mehr ökonomische Eigenständigkeit und werden wie eine GmbH geführt. Beide Schulen bekommen vom Land eine/n zusätzliche/n stellvertretende/n Schulleiter/in, die/der die Schule als Geschäftsführer/in steuert. Die Schulen haben die Möglichkeit als anerkannte Träger von Maßnahmen der Weiterbildung zu agieren und sind berechtigt Maßnahmen der Agentur für Arbeit anzubieten.

Treibende Kraft für die Wandlung der beiden Schulen in RBZs war bereits in der vergangenen Wahlperiode die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Stormarn. In vielen Einzelgesprächen mit den Schulleitungen, der Kreisverwaltung sowie externen Fachleuten von bereits bestehenden RBZs wurden die Grundlagen für die jetzt anstehenden Schritte gelegt. Auch im Schulausschuss wurde das Thema intensiv diskutiert und ein interfraktioneller Konsens zum weiteren Vorgehen gefunden.

Die bisherige Schulträgerschaft durch den Kreis Stormarn wird durch die Einsetzung von Verwaltungsräten abgelöst, die über die Schulbudgets und notwendige Investitionen entscheiden und über die korrekte Verwendung der bewilligten Mittel wachen.
Die Schulen sollen zum 01.01.2026 in der neuen Rechtsform an den Start gehen. Für den Wandlungsprozess steht somit ein Zeitraum von 22 Monaten zur Verfügung. Beide Schulleitungen sind zuversichtlich, dass diese Frist eingehalten werden kann.

Der Fachdienst Schule bei der Kreisverwaltung wird für die weiteren Schritte eine Lenkungsgruppe einsetzen, der VertreterInnen der Politik, aus der Verwaltung, den Schulen und den Personalvertretungen angehören werden. Es werden Satzungen und Geschäftsordnungen sowie Eröffnungsbilanzen zu erstellen sein. Uwe Schreiber, bildungspolitischer Sprecher der Grünen Kreistagsfraktion, erklärt dazu, dass „aktuell 19 der landesweit 35 Berufsschulen als RBZs geführt werden und wir auf diverse Prototypen zurückgreifen können. Wir müssen das RBZ-Rad somit nicht neu erfinden, sondern nur zum Laufen bringen.“

Neben verwaltungsjuristischen Fragen geht es vor allem um steuerrechtliche und versicherungstechnische Unwägbarkeiten, die in den nächsten Monaten von der Lenkungsgruppe geprüft werden müssen. Hierzu hob der Kreistag gemäß Beschlussvorlage einen Sperrvermerk über 50.000,- € auf. Diese Summe steht dann in 2024 für fachkundige externe Expertise und Beratung zur Verfügung. Schreiber weiter: „Wir Grüne freuen uns sehr, dass der Wandlungsprozess der Schulen zu mehr ökonomischer Eigenständigkeit nun endlich in die Umsetzung gehen wird!“

Uwe Schreiber



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