Gebühren fließen wie Alster und Bille - immer nur nach Hamburg rein!

Schreck in der Kreisverwaltung: Kiel will für das Jahr 2011 Geld vom Kreis Stormarn, und zwar gleich fast 200 Tausend Euro - und das nicht nur einmal, sondern ab jetzt jedes Jahr, das war im Haushalt so nicht vorgesehen.
Die kommunalen Spitzenverbände sind zwar von der Landesregierung darüber informiert worden, nur auf dem Weg zum stormarner Landrat war der Informationsfluss wohl versickert.

Hintergrund:
Mit Erlass vom 22.9.11 macht das Land gemäß Schulgesetz § 113 Abs. 1 Satz 2 einen Erstattungsanspruch für 34 Schüler_innen an staatlichen Förderzentren für körperliche oder geistige Entwicklung, Hören und Sehen in Höhe von 194.820,- Euro geltend.
Diese Schülerinnen gehen in Hamburg zur Schule, wohnen aber in Stormarn.

Auch die stormarner Kommunen trifft es: So zahlte z.B Großhansdorf im September 2011 für das Schuljahr 2011/12  genau 37.066  Euro an Kiel.
Das folgt nach dem gleichen Paragraphen daraus, dass 35 Großhansdorfer Schüler_innen in Hamburg zur Schule gehen. "Es gibt aber auch genau einen Hamburger Schüler, der in Großhansdorf die Schulbank drückt. Für den kriegen wir keinen Cent!", so der 2. Bürgermeisterstellvertreter Stefan Kehl (Grüne).
Das mag Großhansdorf wohl noch verschmerzen, aber Norderstedt im Hamburger Randkreis Pinneberg ist da schon schlechter dran.

Die Stadt Norderstedt soll zum Beispiel für ihre 165 Schüler_innen, die in Hamburg eine öffentliche Regelschule besuchen, für das Jahr 2011 145.000 Euro an das Land überweisen. Das Land Schleswig-Holstein zahlt im Gegenzug aber nicht einen einzigen Euro an Norderstedt für die 47 Hamburger Schüler_innen an den Norderstedter Schulen. Die Stadt muss also auf fast 60.000 Euro verzichten.

"Sieht so ein gerechter Kostenausgleich aus?" fragt die Grüne Landtagsabgeordnete Ines Strehlau und gibt die Antwort gleich selbst - mit einem Antrag an den Landtag: Sie fordert darin einen Ausgleich der Kosten für die Kommunen in Schleswig-Holstein, die Hamburger Schüler_innen an ihren Schulen haben. In Ihrem Plädoyer erläutert Strehlau:
"Die Landesregierung darf ihren Haushalt nicht auf Kosten der Kommunen sanieren. Schulkostenbeiträge dürfen keine Einbahnstraße sein. Die Bürgermeister_innen der Metropolregion dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie den Familien ermöglichen, die nächstgelegene Schule zu besuchen, auch wenn sie im Nachbarland liegt. Sie dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie die Metropolregion als gemeinsamen Lebensraum sehen!"

Warum bekommt eigentlich Kiel das Geld und nicht Hamburg?

Nun, nach langem Gezerre zwischen beiden Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg wurde im letzten Dezember schließlich ein neues Gastschulabkommen mit den entsprechenden finanziellen Regelungen abgeschlossen. Das bedeutet, dass Kiel die Mittel, die sie aus der Hamburger Randzone einkassiert, an Hamburg weiterreicht.  "Leider hat dieses Abkommen den Schulbesuch über Ländergrenzen hinweg, sowohl im allgemeinbildenden als auch im beruflichen Bereich, nicht erleichtert" beklagt Strehlau. Es fehle weiterhin eine gemeinsame Schulplanung zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg, die den länderübergreifenden Schulbesuch ermöglicht und einen Modus für einen fairen Kostenausgleich enthält.

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