Knickpflege ist Landschaftspflege

Seit dem 2. Weltkrieg sind in Schleswig-Holstein zwei Drittel aller Knicks (Wallhecken) verschwunden. Deswegen ist die Erhaltung und auch die Neuanlage von Knicks ein Ziel des Naturschutzes in Schleswig-Holstein geworden (§15b Landesnaturschutzgesetz). Es ist verboten, Knicks zu entfernen.

In den vergangenen Wochen – besonders bei den frostigen Temperaturen – sind viele Knicks im Kreis Stormarn abgeholzt worden. Besorgte Bürger fragten mich als Vorsitzenden des Umweltausschusses und Mitglied der Grünen, ob dieses denn zulässig oder Frevel im Sinne des Naturschutzes sei. Ich habe ihnen mitgeteilt, dass es eine sachgerechte Knickpflege im Sinne des Naturschutzes sei und ein wertvoller Beitrag für die Erhaltung unserer schönen Knicklandschaft in Stormarn. Sie dient bestimmten Vögeln (z.B. dem Neuntöter) aber auch vielen Insekten, Spinnen, Pflanzen, Igeln, Ameisen, Schlangen etc. als Lebensraum und fördert ein günstiges Mikroklima für die angrenzenden Flächen. Ohne Pflege würde diese Funktion verloren gehen.

Eine sachgerechte Knickpflege erfolgt alle 10 – 15 Jahre durch „Auf den Stock setzen“. Das heißt, dass jedes Jahr rund 10 % der Knicks eines Betriebes gepflegt werden. Dabei werden die Sträucher mit einer Motorsäge nahe am Boden abgesägt. Alle 30 – 50 Meter ist ein – älterer – hoher Baum stehen zu lassen (Überhälter). Bei Reddern (beidseitige Knicks an Wegen und Straßen) sollten nicht beide gleichzeitig „geknickt“ werden.

Die Knickpflege ist vom 1. Oktober bis zum 14. März erlaubt, am besten bei gefrorenem Boden, damit es keine Fahrspuren und gibt. Die Stümpfe treiben im Frühjahr schnell wieder aus und bereits nach zwei Jahren ist wieder ein dichter Knick entstanden.

Auf das Verbrennen des Strauchschnitts sollte aus Klimaschutzgründen verzichtet werden, wird jedoch bei Antrag erlaubt. Besser ist es, dauerhafte Strauchhaufen zu errichten (nicht auf den Knick), damit wieder ein wertvoller Lebensraum entsteht. Viele Stämme sind auch dick genug, dass sie sich als klimafreundliches Heizmaterial eignen.

Wird diese sachgerechte Pflege nicht eingehalten, drohen dem Verursacher erhebliche Strafen oder Bauern zum Beispiel Abzüge von Subventionen.

Gruß Gerold Rahmann
(Vorsitzender des Umweltausschusses des Kreises Stormarn)

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