Grüne in Stormarn gegen den Verkauf des Landeswaldes

Schleswig-Holstein ist das waldärmste Bundesland. Nur etwa 10 Prozent der Landesfläche sind bewaldet. Davon befinden sich knapp die Hälfte in öffentlicher Hand, hiervon etwa 2/3 als Landeswald und 1/3 als Körperschaftswald. Im Kreis Stormarn beträgt die Fläches des Landeswaldes laut Auskunft des Forstamtes Trittau ca. 5265 Ha (Stand 2002). Die Wälder sind nicht Eigentum der Landesregierung, sondern gehören allen Bürgerinnen und Bürgern! Sie müssen auch für künftige Generationen erhalten, gepflegt und vermehrt werden und dürfen nicht kurzfristigen fiskalischen Interessen zum Opfer fallen.

Die hiesigen Waldgebiete haben nicht nur einen ökonomischen Nutzen. Seit Jahrhunderten erfüllen sie wichtige Funktionen im Klimaschutz, bieten Tieren und Pflanzen vielfältigen Lebensraum und dienem den Menschen als Ort der Erholung und Ruhe. Die aktuellen Pläne der Landesregierung bedeuten den Ausverkauf dieser Naturschutz- und Gemeinwohlbelange. Der Staatswald übernimmt vielfältige Aufgaben des Biotop- und Artenschutzes, der nachhaltigen Bewirtschaftung, der Unterhaltung eines gut ausgebauten Wegenetzes für Wanderer, Fahrradfahrer, Reiter, der Aufnahme von Waldkindergärten. Man kann davon ausgehen, dass private Waldbesitzer diese Allgemeinbelange aus ökonomischen Gründen nicht aufrecht erhalten können und werden, da eine finanzielle Nutzung des Waldes im Vordergrund stehen wird.

Laut § 5 und 6 des Landeswaldgesetz ist die Nutzung des Waldes vorgeschrieben:

Für die Bewirtschaftung des Staatswaldes ist neben der wirtschaftlichen Nutzung, die besondere Berücksichtigung der Allgemeinwohlbelange, bsw. wie Schutz der Umwelt und des Naturhaushaltes, wild lebender Tiere und Pflanzen und deren genetischer Vielfalt, des Bodens, des Wasserhaushaltes, des Klimas, der Luft und Atmosphäre sowie des Landschaftsbildes und auch der Erhalt des Erholungswertes für die Menschen festgeschrieben. Die Landesforstverwaltung übernimmt wichtige Aufgaben in den Bereichen der Umweltbildung und -erhaltung.

Derzeit werden die Landeswälder als auch die Wälder in Privatbesitz durch Landesmittel gefördert. Die privatisierten Wälder hätten nach bisheriger Gesetzeslage ebenfalls Anspruch auf eine Förderung aus öffentlichen Kassen. Das Land müsste demnach auch weiterhin die bisherigen Fördermittel aufwenden. Hieraus ließe sich dann auch ableiten, dass gleichzeitig mit dem Verkauf der Staatswälder die Förderrichtlinien für die privaten Wälder geändert werden müssen, um somit den Verkauf aus finanziellen Gründen zu rechtfertigen.

Sollte die Landesförderung eingeschränkt oder sogar komplett eingestellt werden, hätte dieses dramatische Folgen für den Erhalt sowie für die öffentliche Nutzung der Wälder. Die finanzielle Ausbeutung der Wälder, um die Kosten des Waldkaufes für den Käufer wieder auszugleichen wäre dann die einzige Konsequenz.

Der Grüne Landesverband Schleswig-Holstein hat eine Volkinitiative gegen den Verkauf des Landeswaldes gestartet.

Dietmar Curdt
(Vorstandssprecher)

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