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Am 20.1.16 hat das Landeskabinett dem Entwurf eines neuen Landesnaturschutzgesetz zugestimmt. Darin heisst es unter anderem: „Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet“. Mit dieser Änderung folgt Schleswig-Holstein den anderen Bundesländern. Bei ungenutzten Grundflächen sind zum Beispiel abgeerntete Felder gemeint.
Diese Änderung klingt gut für alle, die sich ohne Grenzen in der freien Landschaft erholen wollen. Ich freue mich für alle, die unsere schönen Landschaft geniessen wollen und dürfen. Aber ist das freie Betretungsrecht „nur“ gut? Ich habe da so meine Zweifel. Stormarn ist ein dicht besiedelter und vielfältig genutzter Kreis. Es gibt nur wenig Rückzugsräume für wild lebende Tiere und Pflanzen. Um auch ihnen ungestörte Lebensräume zu geben wurden zwar verschiedenste Schutzgebiete ausgewiesen, aber nicht ausreichend und häufig nicht miteinander verbunden. Deswegen gibt es auch in Stormarn weiterhin einen Rückgang der Artenvielfalt und ökologisch nachteilige Veränderungen der Landschaft.
Es wird von freier Nutzung von nicht genutzten Flächen wie Stoppelfeldern und abgemähten Grünlandflächen gesprochen. Freies Betreten, am schlechtesten mit Hunden (egal ob an der Leine oder nicht), führt zu Störungen von wilden Tiere, die diese Flächen nutzen (Nester von Bodenbrütern, Jungtiere z.B. von Rehen, Hasen). Es werden Pflanzen zertreten, die eventuell geschützt sind (z.B. Segetalflora, typische Pflanzen auf Extensivgrünland). In vielen Gebieten mit freiem Betretungsrechten wird zum Beispiel Futter auf Wiesen erheblich durch Hundekot verdreckt, wenn die Wiese „ungenutzt“ erscheint. Es ist mit mehr Müll auf Flächen zu rechnen - selbst wenn es nur die Verpackung von Energieriegeln ist oder Energydrinkdosen sind. Wer sammelt dieses auf? Offen werden Verkehrsicherungspflichten für große Bäume, Verletzungen an Zäunen (mit oder ohne Strom) und Verletzungsgefahren durch Löcher etc. bleiben.
Ich glaube nicht, dass alle „freien Spaziergänger“ sich an gute Regeln des Betretens halten und dankbar Hinweise entgegennehmen, wenn sie ein Gebiet nicht sachgerecht oder unberechtigt betreten. Meine Hauptsorge ist vielmehr, dass es zu mehr Streit zwischen Landwirten, Jägern, Spaziergängern, Hundehaltern, Reitern und Naturschützern kommen wird, weil es nicht jedem klar ist, was eine „ungenutzte Fläche“ und „störungsfreies Betreten“ ist und wer was darf. Die KommunalpolitikerInnen sind schon heute häufig mit diesen häufig sehr emotionsvollen und unsachlichen Streitigkeiten belastet. Gerne hätten wir Grüne im Kreistag von Stormarn den Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes mit diskutiert. Leider sind wir aber nicht gefragt worden. Das finde ich Schade. Ich hätte das „freie Betretungsrecht“ so nicht festgelegt.
Gerold Rahmann
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