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Die Anzahl der Asylbewerber im Kreis Stormarn ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Waren es 2008 noch 37 Bewerber, sind es 2012 schon 185 Asylbewerber, die vom Land nach einem Verteilungsschlüssel in unseren Kreis verwiesen wurden.
Die betroffenen Menschen werden zentral in einer Gemeinschaftsunterkunft oder dezentral in umliegenden Städten oder Gemeinden untergebracht. Die Gemeinschaftsunterkunft in Bad Oldesloe mit seinen 62 Plätzen, in der Asylbewerber bis zu einem Jahr untergebracht sein können, stößt aufgrund der stark gestiegenen Zahl von Asylbewerbern an seine Kapazitätsgrenzen. Die Belegung der Räume mit teilweise fünf Personen lässt eine Privatsphäre nicht zu. Dieses ist verbesserungsbedürftig.
Es müssen vor allem weitere Unterkünfte in den Städten und Gemeinden des Kreises gefunden werden. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn bei der Unterbringung sollten die individuellen Umstände wie z. B. sind Kinder oder traumatisierte Menschen betroffen, berücksichtigt werden. Diese Unterkünfte müssen auch eine gute Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr haben. Wünschenswert wäre auch ein Ansprechpartner vor Ort, der bei Problemen helfen kann.
Es gibt viele Hürden für Asylbewerber und Geduldete, die überwunden werden müssen. So dürfen sie im ersten Jahr keine Arbeit annehmen und in den folgenden drei Jahren gilt der Grundsatz der Nachrangigkeit, das heißt, sie dürfen erst eine Arbeit annehmen, wenn kein Deutscher und kein anderer EU Bürger sie machen will. Zudem ist es schwierig, eine Arbeit zu finden ohne der Sprache mächtig zu sein. Auch hier gibt es gesetzliche Hürden insbesondere für Jugendliche und Erwachsene, denn Menschen ohne dauerhaftes Bleiberecht haben bislang keinen Anspruch auf einen Integrationskurs. Im Regelsatz für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge ist ein Anteil von nur 3,10 Euro pro Monat für die Sprachbildung vorgesehen. Dieser Anteil ist zu gering und somit können die betroffenen Menschen die Sprachkurse nicht selbst bezahlen.
Besonders wertvoll für die Integration sind Projekte wie die DaZ Klasse (Deutsch als Zweitsprache) für Jugendliche an der Beruflichen Schule in Bad Oldesloe. Dieses Projekt wird vom Land finanzierte und dient der Sprachschulung vor der Berufsausbildung, also zur Einstiegsqualifizierung. Solche Angebote sollte es mehr geben.
Am 18 Juli 2012 gab es auch einen Lichtblick für Asylbewerber und Geduldete. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Höhe der im Asylbewerberleistungsgesetz festgehaltenen Geldleistungen verfassungswidrig ist. Sie lagen zuletzt um ein Drittel unter den Leistungen für Hartz –VI- Empfängern.
Wie vielschichtig die Problematik für die Menschen ist, die aus unterschiedlichen Gründen in unser Land kommen, zeigt sich auch in der Vielzahl der Bezeichnungsmöglichkeiten. Das Jonglieren mit den Bezeichnungen wie Flüchtlinge, Vertriebene, Geduldete, Migranten und Asylbewerber birgt Schwierigkeiten allein dadurch, dass sich hinter den unterschiedlichen Begriffen ein unterschiedlicher Rechtsstatus verbirgt. Aber eines haben die betroffenen Menschen gemein: sie haben alle keine Heimat mehr und möchten hier in Deutschland heimisch werden. Bedenkenswert sind die vielen Hürden, die sie überwinden müssen, denn diese bremsen das Tempo der Integration. Die Frage ist, ob grundsätzlich Einwanderung und Integration von Flüchtligen gewünscht sind und eine Willkommenskultur entwickelt wird.
Klaudia Rahmann
Mitglied im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages
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