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Die Regierungskoalition des Landes verlangt vom Kreistag, die Eltern an den Kosten der Schülerfahrkarten zu beteiligen. Ein abstruses Gesetz. Gibt es eine stichhaltige Begründung? Woran soll sich die Höhe orientieren? Der zusätzliche Nutzen in der Freizeit, früher ein Argument, entfällt dort, wo nachmittags kaum Busse fahren, und Grundschüler fahren nicht alleine über Land.
Jetzt geht es um den Grundsatz, die Nutzer an den Kosten zu beteiligen. Vom Hoffnungsträger der Landesregierung für ihren Chefposten nach der Wahl liest man - sofern richtig zitiert wurde – als Grund, die Leistungsfähigen sollten stärker zur Kasse gebeten werden. Demnach wären Eltern von Schülern, die mehr als vier Kilometer (ab Klasse 5) von der nächsten Schule der besuchten Art entfernt wohnen, finanziell besser gestellt als die anderen. Eher stimmt das Gegenteil. Eltern in Schulnähe und die entfernter wohnenden würden ungleich und damit ungerecht behandelt. Und wir würden als Nebenwirkung einen bedenklichen Anreiz schaffen, in die Zentren zu ziehen und die Lebensstrukturen in den kleinen Orten auszudünnen. Leider haben wir keinen wissenschaftlichen Dienst des Kreistags, der uns eine genaue Folgenabschätzung ausarbeiten könnte, und so müssen wir selber weiter nachdenken.
Gleichbehandlung gibt es also nur ohne Fahrkostenbeteiligung. Umgekehrt wäre Fahrkartengeld für alle eine neue Art von Schulgeld, und das wurde kurz nach dem zweiten Weltkrieg abgeschafft, weil auch weiterführende Schulen Angelegenheiten der Allgemeinheit sind. So bleibt als letzter Rechtfertigungsgrund die finanzielle Notlage des Kreises. Der Kreis hat Schulden, und die 280.000 Euro Fahrkartengeld im Jahr bei dreißigprozentiger Elternbeteiligung an den Fahrkartenpreisen könnten die Schulden mindern. Dieser starke Eingriff bei einem finanziell vorbelasteten Bevölkerungsteil steht jedoch in keinem Verhältnis zu den vielen Millionen Euro, die im Verkehrsbereich bewegt werden. Allein bei den nur an Schultagen geleisteten Busfahrten sind es schätzungsweise vier Millionen. Deshalb würden ganz andere Möglichkeiten finanziell greifen. Würde das Land die beweglichen Ferientage festlegen, könnte der Kreis schon ein Viertel der kalkulierten Elternbeteiligung sparen. Und die Bußgeldeinnahmen der letzten Monate von den Schnellfahrern an den Autobahnbaustellen decken bereits einen Ausfall der Elternbeteiligung für mehrere Jahre.
Es gibt viele weitere Argumente, die Stoff für eine Doktorarbeit zu diesem Thema bieten. Mit Sicherheit gibt es wenig Material zum Abschreiben
Joachim Germer
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