Von Notz: Die Merkel-Regierung behindert die parlamentarische Aufklärung und gefährdet damit die bürgerlichen Grundrechte

Die grün-linke Opposition im Bundestag ist zahlenmäßig zwar vernachlässigbar klein (zusammen nur 17% der Stimmen), sie treibt aber mit Hilfe von Untersuchungsausschüssen zu den Affären 'Edathy' und 'NSA' die Regierungsparteien vor sich her. Dies berichtete Konstantin von Notz – der in beiden Ausschüssen die Grünen vertritt - am Montagabend auf der Diskussionsveranstaltung zum Thema Bürgerrechte im Bad Oldesloer Bürgerhaus.

Zu den Rechten einer Bürgerin gehört zum Beispiel das Recht auf die eigenen Daten – und damit der Schutz der eigenen Privatsphäre. Dieses hohe Gut würde sowohl von staatlichen wie auch von privaten Einrichtungen ständig bedroht, so von Notz.

Google und Co wüssten von jedem Smartphone-Besitzer, wo er sich befindet, wie lange er dort ist und wohin er sich bewegt, welche Vorlieben und welche Interessen er hat. Und durch Herrn Snowden sei uns klar gemacht worden: Was Google weiß, weiß auch die NSA, die zusätzlich noch unsere Gespräche und E-Mails speichert und auswertet – eine Bespitzelung von Orwellschem Ausmaß, schlimmer als tausendmal Stasi.

Dagegen ist das, was unsere Berliner Regierung mit der Vorratsdatenspeicherung vor hatte, noch harmlos: Hier sollten keine Inhalte, sondern nur Verbindungsdaten eine Zeitlang gespeichert werden. Aber auch das geht schon zu weit, wie der Europäische Gerichtshof jetzt in seinem Urteil bestätigt hat – eine schwere Schlappe für alle Schlapphüte und die Bundesregierung, die doch zu gerne wüsste, mit wem wir wie lange telefonieren! Aber auch wenn der Bundesnachrichtendienst und das Bundeskriminalamt hier ausgebremst würden, so kämen sie nach von Notz trotzdem an alle diese Daten – und noch mehr – heran, denn „da schiebt die NSA mal eben eine Festplatte mit Daten über den Tisch“.

Genau diese Datentransfers zwischen BND und NSA will der NSA-Ausschuss aufklären.
Dazu braucht er u.a. Aussagen des Zeugen Snowden. Die Rechtslage sei hier eindeutig, sagt von Notz: “Der Zeuge muss persönlich vor dem Ausschuss – genau wie vor einem Gericht – erscheinen!“ Die Bundesregierung winde und weigere sich hier mit allen Tricks. „Notfalls müssen wir wieder vor das oberste Bundesgericht gehen“ droht von Notz. Die Richter würden bestimmt auf der Seite des Klägers stehen, denn sie trauen sich selbst nicht mehr, Computer oder Handys zu benutzen und würden ihre Besprechungen nur noch mündlich führen und mit Bleistift und Papier dokumentieren.

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