Kinderrechte stärken - Armut bekämpfen

Landesverfassungsartikel 6a soll konkreter werden

Das war das Thema der Informations- und Diskussionsveranstaltung, die der Kreisverband der Grünen in Bad Oldesloer Rathaus am Dienstag durchgeführt hatte.

Als Referenten waren das Vorstandsmitglied des Kinderschutzbundes, Ingo Loeding und der Armutspolitische Sprecher der Landtagsfraktion der Grünen, Rasmus Andresen, eingeladen.

Aktueller Anlass für diesen Abend ist die von Loeding mit organisierte Volksinitiative, die in 11 Monaten über 30.000 Unterschriften für eine Änderung der schleswig-holsteinischen Verfassung gesammelt hatte.

Loeding machte eindringlich klar, was Kinderarmut bedeutet: Über 2,5 Millionen Kinder leben vom Sozialgeld, ebenso viele in Familien mit vergleichbar geringem Einkommen, d.h. jedes 4. Kind in Deutschland ist von Armut betroffen. Was das bedeutet, mag der Sozialhilferegelsatz für das Essen von 14-17-jährigen (die nach Sozialgesetzbuch noch als Kinder gelten) illustrieren: Mit einem Tagessatz von 3,63 Euro muss solch ein Jugendlicher auskommen – der in der Adoleszenz bekanntlich ja futtert, was das Zeug hält - das sind 1,42 Euro pro Mittag- und Abendessen und 79 Cent für das Frühstück. Selbst in Stormarn, in einem der reichsten Kreise Deutschlands, leben 7.200 Kinder mit solchen niedrigen Tagessätzen in Armut, in der Kreisstadt Bad Oldesloe ist es jedes 5. Kind.

Trotzt dieser gravierenden Zahlen sei Kinderarmut in Deutschland nicht als gesellschaftlich relevantes Problem anerkannt, beklagte Loeding.

Rasmus Andresen stellte die Position der Grünen dazu dar. Er bemängelte, dass reiche Eltern durch hohe Steuerfreibeträge mehr Geld für ihre Kinder bekämen, als arme Eltern. „Das müsste doch genau umgekehrt sein!“, so ein Zwischenrufer aus dem Publikum.

Andresen führte weiter aus: Die Grünen hätten gerade auf ihrem Landesparteitag in Husum beschlossen, dass alle Kinder ohne aufwändige Bedarfsprüfung eine Grundsicherung von 330 Euro erhalten müssen, um ihr sozio-kulturelles Existenzminimum abzudecken (nach Sozialgesetzbuch liegt dies nur zwischen 215 und 287 Euro). Ein Teil davon solle nicht ausgezahlt werden, sondern in die institutionelle Versorgung mit gesunden Mahlzeiten und sinnvollen Freizeitangeboten eingespeist werden.

Deshalb seien die Grünen auch für die Verfassungsänderung, obwohl die natürlich an der Situation der armen Kinder erst einmal nichts ändere – wie Ingo Loeding eingestand – aber immerhin die Wertigkeit des Themas Kinderrechte im Bewusstsein aller Menschen anhebe.

Neben allen Oppositionsparteien seien auch Teile der Regierungsfraktionen im Kieler Landtag für die Änderung des Artikels 6a, meinte Rasmus Andresen. Das sei wichtig, da eine Verfassungsänderung eine 2/3-Mehrheit brauche. Ob aber alle Fraktionen ihre Mitglieder frei abstimmen lassen, dass sei noch fraglich. Deshalb forderte er die Zuhörer, die lebhaft mitdiskutierten, dazu auf, ihre Landtagsabgeordneten direkt persönlich anzusprechen und zu fragen, wie sie zu der Verfassungsänderung ständen und vor allem: Wie sie abstimmen würden?

Hier die Stormarner Landtags-Abgeordneten, die Sie dazu befragen können:

Tobias Koch (CDU) 04102-898029, Marc-Oliver Potzahr (CDU) Telefon 040-71140200, Anita Klahn (FDP) 04531-886343, Martin Habersaat (SPD) 040-67081528, Marlies Fritzen (Bündnis90/Die Grünen, aus Ostholstein, aber für Stormarn zuständig) 0431-9881535

Der von der Volksinitiative vorgeschlagene Verfassungsartikel 6a

  1. Das Land, die Gemeinden und Kreise tragen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten Sorge für die Schaffung und Erhaltung kind- und jugendgerechter Lebensverhältnisse.
  2. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten schützen Land, Kreise und Gemeinden Kinder und Jugendliche gegen Armut, Ausbeutung sowie vor Gefahren für ihr Wohl.
  3. Kinder und Jugendliche sind Träger von Rechten, deren Ausgestaltung ihren wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnissen zu selbstständigem Handeln entsprechen muss. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen ist bei allen Maßnahmen, die sie betreffen, die vorrangige Orientierung für staatliches und kommunales Handeln.
  4. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, auf Bildung und auf Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.



zurück

Grüne Stormarn bei Facebook

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>