Stormarner Wohnungsmarkt

Die Diskussion über steigende Mieten, knappen Wohnraum und ganz besonders die schwierige Versorgung von Menschen mit geringem Einkommen mit günstigem Wohnraum hat nun auch Schleswig-Holstein und Stormarn erreicht. Aktuell wurde vom Innenministerium ein Mietgutachten für Schleswig-Holstein vorgestellt. Worum geht es genau?

Die zunehmende Zahl von kleinen Haushalten (insbesondere Single-Haushalten) führt zu einer wachsenden Nachfrage nach Wohnungen. Dem steht insbesondere in der Metropolregion Hamburg eine Neubautätigkeit gegenüber, die durch knappe und damit teure Flächen eingeschränkt ist. Parallel fallen viele Wohnungen, die vor Jahrzehnten mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, aus der Mietpreis- und Belegungsbindung. Aufgrund der Umstellung der Fördersystematik (mehr an Subjektförderung als an Objektförderung orientiert), veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und schmalen öffentlichen Haushalten wurden kaum noch öffentlich geförderte Wohnungen gebaut und breiten Schichten der Bevölkerung zur Verfügung gestellt.

Kommunen und Kreise haben es nicht in der Hand, gesetzliche Rahmenbedingungen zu verändern, denn das Wohnraumförderungsgesetz ist ein Landesgesetz. Auch die Umsetzung der neu geschaffenen Möglichkeit, Mieterhöhungen von freifinanzierten Wohnungen auf 15 Prozent (von bisher 20 Prozent) in drei Jahren zu begrenzen, liegt beim Land. Allerdings bietet das Baugesetzbuch den Kommunen die Möglichkeit, in Bebauungsplänen öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau vorzuschreiben.

Manche erhoffen sich von der Einführung eines Mietenspiegels für die Kommunen eine höhere Transparenz, gerade für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher. Man verspricht sich davon, über diesen Weg eine nachvollziehbare Bemessung der Kosten zur Unterkunft zu bekommen. Doch diese gut gemeinte Überlegung ist trügerisch: der Mietenspiegel ist in erster Linie ein Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete von Wohnraum. Dabei spielt eine Rolle, ob Lage, Baualter, Ausstattung, Größe etc. von Wohnungen vergleichbar sind. Liegt die Nettokaltmiete einer Wohnung unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann der Vermieter eine entsprechende Erhöhung fordern, natürlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen. Dabei ist die Transparenz eines Mietenspiegels eine gute Unterstützung.

Natürlich brauchen Vermieter eine ökonomische Basis, um ihre Wohnungen angemessen zu bewirtschaften. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Befürworterinnen und Befürworter eines Mietenspiegels dies beabsichtigen. Zielführender wäre es, dass die Kommunen mit Wohnungsunternehmen vor Ort über den Ankauf von Belegungsbindungen verhandeln. Zusätzlich sind die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker gefordert, sich für die Errichtung von öffentlich geförderten Wohnungen einzusetzen.

Sabine Rautenberg

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