Drei-Kreise-Zweckverband: Recht geht vor Sparen

Es klingt so einfach: Um Kosten zu sparen, legen die drei Kreise Segeberg, Stormarn und Lauenburg ihre IT-Abteilungen zusammen. Der Aufbau einer eigenständigen Organisation kann die Kosten für die Informations-Technologie verringern, sagt ein Gutachter. Als Organisationsform wird ein Zweckverband vorgeschlagen. Daraus zu schließen, dass sich für jeden Kreis die Kosten auf ein Drittel reduzieren, wäre allerdings zu naiv. Einsparungen sind in Aussicht, nicht Gewissheit.

Die Grünen der drei Kreise haben den vorbereitenden Beschlüssen nicht zugestimmt. Nicht weil die Grünen gegen die Hoffnung auf Einsparungen oder gegen Zusammenarbeit sind. Sie sehen im vorgesehenen Zweckverband ein Abdriften einer Kreisaufgabe auf ein parlamentarisch unzureichend kontrollierbares Gebiet. Weil die IT-Abteilungen der Kreise nicht einfach nur eine Art elektronischer Poststelle sind, müssen sie wie alle Selbstverwaltungsaufgaben der Kreise von den gewählten Vertretern des Volkes überwacht und gesteuert werden können. Ein Zweckverband hat aber den grundsätzlichen Mangel, nur von einer Zweckverbandsversammlung gesteuert zu werden, und deren Zusammensetzung braucht sich nicht nach den Regeln für parlamentarische Gremien zu richten. So ist in dem erarbeiteten Satzungsentwurf vorgesehen, dass jeder Kreis nur den Landrat und drei Abgeordnete entsendet.

Damit entfernt sich die Vertretung viel zu weit von den Verhältnissen im Kreistag. Der realen Sitzverteilung in den Kreistagen entsprechend säßen in der Zweckverbandsversammlung neben den Landräten aus jedem der drei Kreise zwei CDU- und ein SPD-Abgeordneter. An der größten Partei mit ihren 50 Prozent der Sitze käme keiner vorbei. Auch wenn statt des Landrats die zweite Partei einen zusätzlichen Vertreter bekäme, bliebe es dabei. Und 50 Prozent plus Landrat ergäbe eine Dreiviertelmehrheit, mit der die Satzung geändert werden kann. Damit könnte der Zweckverband seinen Arbeitsbereich über die IT hinaus sogar für weitere Kreisaufgaben öffnen.

Wenn schon ein Zweckverband sein soll, müssen nach der Rechtsauffassung der Grünen in der Zweckverbandsversammlung mindestens die gleichen Vertretungsverhältnisse gelten wie in den Ausschüssen der Kreistage, das heißt aus jedem Kreis müssten neun, als absolutes Minimum sieben Abgeordnete kommen.

Die Grünen teilen auch nicht die Begeisterung der Verfechter des Zweckverbands über dessen Bedeutung. Es kommt den Initiatoren weniger auf die möglicherweise gar nicht bedeutenden Einsparungen an als auf den Beweis, endlich ein größeres Kooperationsgebiet der Nachbarkreise gefunden zu haben. Bekanntlich begann die Suche nach Kooperationen, als der Landtag die Kreise zu Großkreisen zusammenlegen wollte und die Gegner sich mit der Behauptung wehrten, durch Zusammenarbeit zwischen den Kreisen könne man genau so viel Geld sparen. Die Großkreise sind vom Tisch, und deshalb sollte man aufhören, zweifelhafte Alternativen zu suchen.

Joachim Germer

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